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Anti-israelischer Rechtskrieg: Palästinenser und terrorverknüpfte Gruppen verlieren deutschen Gerichtsprozess, um Waffenexporte zu stoppen

Urteil könnte als Präzedenzfall gegen Versuche zur Blockierung von Waffenexporten dienen

Israelische Soldaten feuern Mörsergranaten auf Ziele im Gazastreifen nahe der israelischen Grenze zum Gazastreifen, 8. Februar 2024. (Foto: Chaim Goldberg/Flash90)

Ein Gerichtsverfahren, mit dem versucht wurde, Waffenexporte aus Deutschland nach Israel zu blockieren, wurde am Montag vom Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden abgewiesen, wie deutsche Medien berichteten, was möglicherweise einen starken Präzedenzfall für ähnliche Versuche darstellt, Waffentransfers nach Israel in Zukunft zu unterbinden.

Der Eilantrag wurde von einer Gruppe von fünf Palästinensern aus dem Gazastreifen eingereicht, die von mehreren Anti-Israel-Organisationen unterstützt werden, von denen einige als terroristische Vereinigungen eingestuft sind. Diese Klage ist Teil eines breiteren Trends, bei dem palästinensische und israelfeindliche Gruppen den Staat Israel mit „Lawfare“ (juristischer Krieg) bekämpfen.

Mit der Klage wurde insbesondere versucht, die Ausfuhr von in Deutschland hergestellten Panzergetrieben und verschiedenen anderen Teilen durch das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu stoppen.

Der Hauptkläger, ein Bewohner des Gazastreifens, der nach eigenen Angaben seine Frau und seine Tochter bei israelischen Luftangriffen verloren hat, argumentierte, dass die deutschen Waffen das Leben in Gaza gefährden.

Deutschland gehört zu den größten Waffenlieferanten Israels und hat im Jahr 2023 Waffen im Wert von über 350 Millionen Dollar an Israel verkauft. Nach Angaben des Forschungsinstituts SIPRI stammen 30% der wichtigsten Waffenimporte Israels zwischen 2019 und 2023 aus Deutschland.

Die Antragsteller wurden von mehreren Gruppen unterstützt, die eine starke anti-israelische Voreingenommenheit aufweisen, wie Wolf Reuter, ein in Deutschland ansässiger Jurist, in einem Thread auf 𝕏 beschreibt. Die erste Gruppe ist das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte, eine in Berlin ansässige NRO, die laut Reuter durch „Gaza-Lawfare“ auf sich aufmerksam gemacht hat.

Die zweite Gruppe ist das Palästinensische Zentrum für Menschenrechte (PCHR), das laut NGO Monitor „führend in Anti-Israel Lawfare-Kampagnen ist, die Existenz von Terrorismus gegen israelische Zivilisten ignoriert und eine verzerrte Version des Konflikts präsentiert, die nur auf der palästinensischen Narrativen basiert.“

Sie wurde auch mit der palästinensischen Terrorgruppe Islamischer Dschihad in Verbindung gebracht.

Die nächste vom Gericht als Unterstützer aufgeführte Gruppe ist „al-Haq“, eine im Gazastreifen ansässige Gruppe, die von Israel als „Terrororganisation“ bezeichnet wird, weil sie Teil eines „Netzwerks von Organisationen“ ist, das im Auftrag der Terrorgruppe PFLP arbeitet.

Und schließlich das Al Mezan Center for Human Rights, von dessen Mitarbeitern mehrere „Mitglieder der PFLP und der Hamas sind“.

Das schriftliche Gerichtsurteil enthielt mehrere weitere interessante Aspekte und stellte fest, dass „... weder dargelegt wurde noch sonst ersichtlich ist, dass die fünf Antragsteller einer gefährdeten Bevölkerungsgruppe angehören, die durch den Krieg in Gaza Gefahren ausgesetzt ist, die über das katastrophale Maß hinausgehen, dem alle Menschen dort ausgesetzt sind. Es handelt sich bei ihnen um offensichtlich unverletzte, berufstätige Männer mittleren Alters, die besser als andere Gruppen in der Lage sind, Schutz vor den Kämpfen in Gaza zu suchen.“

Das Urteil beginnt mit dem Hinweis, dass die israelische Militäroperation im Gazastreifen auf die Invasion und das Massaker der Hamas in Israel folgte.

„Ob das Vorgehen Israels gegen die Grundsätze des (humanitären) Völkerrechts verstößt, ist auf internationaler Ebene umstritten und Gegenstand eines Verfahrens vor dem Internationalen Gerichtshof“, stellte das Gericht fest und wies damit Argumente zurück, wonach das Verfahren vor dem IGH, das noch zu keinem Urteil gekommen ist, beweise, dass Israel ‚Völkermord‘ begehe.

Das Urteil unterstreicht auch, dass ein Krieg trotz der Gefährdung von Zivilisten gerechtfertigt sein kann und dass dies allein die Entscheidung Deutschlands, Israel mit Waffen zu beliefern, nicht illegal macht.

„Die Tatsache, dass die Kriegshandlungen ... die Antragsteller gefährden können, ist jedem bewaffneten Konflikt in dicht besiedelten Gebieten wie dem Gazastreifen inhärent und wurde bei den politischen Erwägungen [Deutschlands] berücksichtigt.“

Schließlich wies das Gericht Argumente zurück, die sich ausschließlich auf UN-Berichte stützen, ohne diese näher zu untersuchen, und betonte deren mögliche anti-israelische Voreingenommenheit: „Die Vereinten Nationen und ihre Unterorganisationen haben in der Vergangenheit einen kontroversen Ansatz im Umgang mit dem Nahostkonflikt gezeigt.“

„Israelbezogene Äußerungen von UN-Gremien wie der von den Antragstellern zitierte Bericht 'Anatomie eines Völkermords' der UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese vom 25. März 2024 können nicht ohne nähere, intensive Prüfung als Grundlage für den Vorwurf von Völkerrechtsverletzungen im Rahmen eines Eilverfahrens herangezogen werden“, schrieb das Gericht.

Zusammenfassend bezeichnete Reuter das Gerichtsverfahren als „eine alte PLO-Strategie“.

„Da Israel auf dem Schlachtfeld nicht besiegt werden kann, muss seine Unterstützung untergraben werden. In Deutschland kann dies natürlich nur – mit einer mächtigen Geste der Selbstgerechtigkeit – vor deutschen Gerichten geschehen. Wenn man dann in der Zeitung landet.“

„Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat diesem Vorgehen eine 'kalte Dusche' verpasst“, fügte er hinzu.

Die Mitarbeiter von All Israel News sind ein Team von Journalisten in Israel

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