Warum die Verhandlungen ins Stocken geraten sind – Die Weigerung der Hamas, eine Liste israelischer Geiseln bereitzustellen
Israelische Quellen, die an den Verhandlungen über das Geiselabkommen mit der Hamas beteiligt sind, behaupten, dass die Gespräche nicht gescheitert sind, sondern dass die Rückkehr des Verhandlungsteams dazu gedacht war, dass die israelische Führung Entscheidungen über die nächsten Schritte trifft, wie am Mittwochmorgen in der Sendung „This Morning“ von Reshet Bet berichtet wurde.
Das israelische Team kehrte gestern Abend aus Katar zurück, nachdem die Verhandlungen mehrere Tage lang ins Stocken geraten waren. Der Hauptgrund für die Rückkehr des Teams nach Israel und den mangelnden Fortschritt bei den Gesprächen ist die Weigerung der Hamas, eine Liste der lebenden und verstorbenen Geiseln vorzulegen, die in der ersten Phase des Abkommens freigelassen werden sollen.
Den Quellen zufolge ignoriert die Hamas den Druck der Vermittler, wobei der Chef der Hamas in Gaza, Muhammad Sinwar, Berichten zufolge eine härtere Haltung einnimmt „noch mehr als sein Bruder Yahya“. Israel betont, dass die Delegation wieder zurückgeschickt werden kann, wenn bei den Gesprächen Fortschritte erzielt werden.
Gestern Abend gab das Büro des Premierministers bekannt, dass die israelische Delegation nach einer intensiven Verhandlungswoche zu „internen Konsultationen“ nach Hause zurückgekehrt sei.
In den Abendnachrichten von Kan 11 wurde jedoch berichtet, dass die Gespräche im Zusammenhang mit der Frage des Rahmens für die Freilassung der Geiseln und der Weigerung der Hamas, Listen der Geiseln vorzulegen, auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Dennoch versuchen die Vermittler, die Verhandlungen zwischen den Parteien weiter zu erleichtern.
Der vorgeschlagene Rahmen sieht vor, dass die Hamas nach einem siebentägigen Waffenstillstand und der Freilassung aller weiblichen Geiseln eine Liste aller in ihrem Gewahrsam befindlichen Geiseln vorlegen muss, die dann freigelassen werden.
Suleiman Maswadeh ist ein politischer Reporter für KAN 11.